Vermehrer Kontrakt – nutzen Sie die Checkliste!


CHECKLISTE Kontrakt

Vor der Anlage einer Vermehrung auf der Grundlage des Kombi- Vermehrungsvertrages Getreide und Grobkörnige Leguminosen empfehlen wir vorher einen Kontrakt gem. Ziffer 3.2. des Kombi-Vermehrungsvertrages über die Bedingungen für jedes einzelne Vermehrungsvorhaben abzuschließen. Bei den Verhandlungen mit dem Züchter oder der VO-Firma sollten Sie dabei die nachfolgenden Punkte berücksichtigen.

Folgende Einzelheiten sollten bei Kontraktabschluss berücksichtigt werden:

Warendefinition

  • Rohware: Getreide direkt vom Drescher
  • Aspirierte Rohware: mit Luft vorgereinigte Rohware (Abgänge zwischen 0,5 und 2 %)
  • Saatware: über Aufbereitungsanlagen mit sortenspezifischen Normsiebgrößen gereinigte Rohware

  Angaben zum Vermehrungsvorhaben

  • Namen der Vertragspartner und bei der VO-Firma zusätzlich Name des verantwortlichen Ansprechpartners
  • Sortenangabe
  • Kategorie der Vermehrung, z. B. Basis zu ZS
  • Preis des Basis-Saatgutes

Kontraktmenge

  • Festlegung einer Gesamttonnage für das Vermehrungsvorhaben
  • unter Umständen muss mit der VO-Firma eine Regelung gefunden werden, wenn die Vermehrung ausfällt
  • Festlegung, was geliefert wird (Rohware, aspirierte Rohware, Saatware)
  • Liefertermin

Qualitäten

  • Feuchtegehalt 16 %
  • Ware muss anerkennungsfähig sein
  • Bei Siebabgängen > 20 % muss zumindest bei Saatwarenerzeugern die Rentabilität der Aufbereitung überprüft werden.

Grundpreisermittlung

  •   Festlegung eines Modus zur Grundpreisfindung z. B. MATIF-Notierung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Grundpreisempfehlungen des Verbandes

Vermehrerzuschläge

  • bei Saatwarenerzeuger sollte eine Gewichtsermittlung bei Einlagerung der Ware erfolgen

Zahlungsziel

  •   fest vereinbaren
  • spätestens zum Ende der Vertriebsperioden (s. Vermehrungsvertrag) sind die Vermehrungen abzurechnen
  • Regelung Produkthaftpflichtversicherung

Eigentumsvorbehalt

Dabei weisen wir darauf hin, dass es sich lediglich um eine Checkliste handelt, die keine Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es soll eine Richtschnur sein, an der Sie sich als Vermehrer im Rahmen von Verhandlungen orientieren können. Artenbezogene und regionalbezogene Besonderheiten sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen. Es handelt sich daher um unverbindliche Verbandsempfehlungen, die Ihnen bei der Prüfung der vorliegenden Angebote helfen sollen.

Kommentare sind deaktiviert