Saatgut vermehren:
Wie wird man Vermehrer und was müssen Vermehrer beachten?
Saatgut vermehren, selbst Vermehrer werden, Z-Saatgut produzieren: Es ist ungeheuer wichtig, dass sich immer wieder leidenschaftliche Landwirte für die besondere Herausforderung entscheiden, Saatgutvermehrer oder Pflanzgutvermehrer zu werden! Denn hochwertiges und ertragreiches Saatgut ist die wesentliche Grundlage für den Erfolg unserer gesamten landwirtschaftlichen Tätigkeit – und damit auch entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg der einzelnen Betriebe in unserem Land.
Dabei ist es von den ersten Versuchen der Pflanzenzüchter, neues und besseres Saatgut zu züchten, bis hin zum in der Breite einsetzbaren und in der Qualität gesicherten, zertifizierten Z-Saatgut ein langer Weg. Alle Beteiligten, seien es Züchter, Vermehrer oder Händler, investieren eine Menge Zeit, Aufwand und Leidenschaft in neues Saatgut und müssen jede Menge Hürden überwinden:
Viele verschiedenste Anforderungen sind bei der Saatgutvermehrung zu erfüllen, von der Feldanerkennung über die Qualitätssicherung, Aufbereitung, Beschaffenheitsprüfung, Probennahme bis hin zu Dokumentationspflichten und Beachtung der Vereinbarungen aus dem Vermehrungsvertrag. Vermehrung von Saat- und Pflanzgut ist wahrlich kein „Selbstgänger“. Und doch: Es lohnt sich, die Herausforderung als Vermehrer von Saatgut anzunehmen!
Mit diesem Artikel möchten wir Sie genauer darüber informieren, wie Saatgut vermehrt wird, wie Sie selbst Vermehrer werden und was es dabei zu beachten gilt. Lesen Sie gerne weiter!
– Wie funktioniert Saatgut Vermehrung? Vom Vorstufensaatgut zum Z-Saatgut.
– Saatgut vermehren: Welche Anforderungen müssen Vermehrer erfüllen?
– Saatgut vermehren: Feldanerkennung durch amtlich verpflichteten Feldanerkenner!
– Saatgut Qualität sicherstellen: Aufbereitung, Beschaffenheitsprüfung, Beizung.
– Rechtlicher Rahmen für die Vermehrung: Saatgutverkehrsgesetz und Vermehrungsvertrag.
– Saatgetreide vermehren: lohnen sich Aufwand und Vermehrungsaufschlag?
Saatgut vermehren: Was bedeutet es, Vermehrer zu sein?
Gesundes und hochwertiges Saatgut ist die Basis für die Herstellung ebenso hochwertiger Lebens- und Futtermittel. Dieses zertifizierte Z-Saatgut einer gezüchteten Sorte herzustellen ist eine besondere Aufgabe, die von Landwirten wahrgenommen wird, die sich als Vermehrer engagieren.
Diese Landwirte als Vermehrer von Saatgut sind damit unverzichtbar: Sie stellen sicher, dass das erste Saatgut aus dem Zuchtgarten des Pflanzenzüchters als Vorstufensaatgut zu Basissaatgut und schließlich zu Z1-Saatgut vermehrt wird, welches andere Landwirte als „Endverbraucher“ auf Ihren Feldern für die Produktion einsetzen können.
Vermehrer sind also besondere Landwirte – und das bedeutet ganz konkret:
– Die Vermehrung von Saatgut ist eine vertiefende Produktionsspezialisierung im Ackerbau und als Vermehrer sollte man daher natürlich über ein fundiertes Wissen rund um das Saat- und Pflanzgut verfügen.
– Darüber hinaus darf man Vermehrer gerne auch als besonders leidenschaftliche Landwirte bezeichnen, die hohe Begeisterung für den Ackerbau und eine ebenso große Motivation für die akribische Arbeite zur Qualitätssicherung und Dokumentation mitbringen.
– Die Saatgutproduktion ist für den Vermehrer auch mit einem Mehraufwand und höheren Kosten verbunden. Diese werden durch den Vermehrungsaufschlag und ggf. weitere Vergütungen zum Beispiel für Beizung oder Verpackung abgedeckt.
Nicht zu unterschätzen ist auch ein weiterer Vorteil: Als Vermehrer sind Sie immer direkt am Puls der aktuellsten ackerbaulichen Möglichkeiten und Innovationen durch neue Sorten, die Sie dann auch selbst auf Ihren eigenen Feldern schnell zur effizienteren Produktion einsetzen können.
Wie funktioniert Saatgutvermehrung?
Die Saatgutvermehrung ist ein Verfahren, das nach strengen Vorgaben zur Qualitätssicherung durchgeführt wird. Beteiligt an diesem Prozess sind insbesondere die Pflanzenzüchter, die Vermehrer mit ihren Vermehrungsbetrieben sowie die Vertriebsorganisations-Firmen (VO). Dabei müssen alle an der Vermehrung des Saatguts Beteiligten die Anforderungen erfüllen. Nur im optimalen Zusammenwirken von Züchter, Vermehrer und VO wird sichergestellt, dass hochwertiges Z-Saatgut produziert wird, auf das sich die Getreideanbauer verlassen können.
Pflanzenzüchter, Vermehrer, VO – wer macht was?
– Pflanzenzüchter
Die Pflanzenzüchter sind der Ausgangspunkt für die Entwicklung neuer, leistungsstarker Sorten mit verbesserten Eigenschaften, die dann durch das Bundessortenamt geprüft und bestätigt werden. Darüber hinaus tragen sie mit Erhaltungszüchtungen zur Sortenreinheit und Sortenechtheit bereits zugelassener Sorten bei. Die Züchter erzeugen zunächst Vorstufensaatgut, mit dem sie selbst oder in Zusammenarbeit mit ausgesuchten Vermehrern Basissaatgut herstellen können.
– Vermehrer
Ein Vermehrungsbetriebe kann einerseits bereits an der Vermehrung von Vorstufensaatgut zu Basissaatgut für den Züchter mitwirken, im Wesentlichen ist der Vermehrer allerdings das entscheidende Glied, um in Zusammenarbeit mit VO-Firmen Basissaatgut zu Z-Saatgut zu vermehren und aufzubereiten. Zu beachten hat der Vermehrer hierbei die strengen Qualitätsanforderungen sowie die gesetzlichen Vorgaben an die Vermehrungsflächen und die Beschaffenheit des Saatguts, damit das von ihm produzierte Saatgut als Z-Saatgut anerkannt und zertifiziert wird.
– VO-Firmen
Die Vermehrungsorganisations-Firmen arbeiten im ganzen Prozess eng mit den Züchtern und Vermehrern zusammen. Sie nehmen vom Züchter Basissaatgut an, steuern die Vermehrung von Basissaatgut zu Z-Saatgut mit den Vermehrungsbetrieben, nehmen das produzierte Z-Saatgut ab, bringen es in den Verkauf und stellen so die Versorgung der Getreideanbauer mit sortenreinem und geprüftem Z-Saatgut sicher.
– Anerkennungsstellen
Eingebunden in den Prozess sind zudem Anerkennungsstellen. Einerseits durch amtlich verpflichtete Feldanerkenner, die in entscheidenden Wachstumsphasen Besichtigungen des Feldbestandes durchführen. Weiterhin nach der Ernte durch amtlich verpflichtete Probenehmer und akkreditierte Labors, die nach speziellen Probenahmerichtlinien Saatgutproben entnehmen und die Beschaffenheitsprüfung vornehmen.
Saatgut und Pflanzgut vermehren: Wie werde ich Vermehrer?
Im Prinzip ganz einfach: Sprechen Sie mit einer VO-Firma in Ihrer Region und erkundigen Sie sich nach aktuellen Vermehrungen. Doch wer sich als Landwirt für die Tätigkeit als Vermehrer interessiert, sollte nicht als „Einzelkämpfer“ starten, sondern sich zunächst gezielt über alle wichtigen Details informieren.
Hilfreich sind dabei die Saatbauverbände der einzelnen Bundesländer sowie der Bundesverband Deutsche Saatguterzeuger (BDS) als Dachverband der der Regionalverbände. Über die verschiedenen Fachausschüsse für Getreide, Kartoffeln sowie Futterpflanzen, Mais, Hülsen- und Ölfrüchte finden Sie hier die entsprechenden Ansprechpartner in Ihrer Region.
Der Vorteil ist, dass Sie so auf organisierte Strukturen und aktuellste Informationen zurückgreifen können. Musterverträge geben Sicherheit in den vertraglichen Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit Züchtern und VO und als Mitglied werden Sie in allen relevanten Fragen zur Saatguterzeugung unterstützt. Auch unsere Artikel hier sollen dabei eine erste Quelle für Sie sein – lesen Sie gerne weiter!
Saatgut vermehren: Welche ackerbaulichen Anforderungen müssen Vermehrer erfüllen?
Die Herstellung von hochwertigem Z-Saatgut ist mit besonderen ackerbaulichen Anforderungen verbunden, über die man sich als Vermehrer im Klaren sein muss. Nur so ist es möglich, die hohen Qualitätsstandards von Z-Saatgut auch zu erreichen.
Die Anforderungen bei der Vermehrung liegen somit höher als die in der regulären guten fachlichen Praxis und die tolerierbaren Schadschwellen sind vor allem bei Unkräutern und samenbürtigen Pflanzenkrankheiten verschärft.
Hier die wesentlichen ackerbaulichen Anforderungen an Vermehrer im Überblick:
– Auswahl der geeigneten Betriebsflächen
Die Vermehrung darf nur auf den eigenbewirtschafteten Flächen stattfinden. Dabei sollten mögliche Problemflächen unbedingt von Anfang an ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sind vorgeschriebene Fruchtfolgen zu beachten. So ist zum Beispiel Getreidevermehrung nur nach einer Blattvorfrucht möglich.
– Trennstreifen und Mindestentfernungen
Bei den Vermehrungsflächen für Saatgut ist auf eine klare Trennung zu den benachbarten Schlägen und Konsumflächen zu achten. Trennstreifen von mindestens 40 cm verhindern so bei der Ernte eine mechanische Vermischung. Bei Fremdbefruchtern sind zudem Mindestentfernungen zu benachbarten Beständen einzuhalten. Die Vorgaben richten sich individuell nach den Sorten und dem zu erzeugenden Saatgut (Vorstufensaatgut, Basissaatgut, Z bzw. Z1 oder Z2-Saatgut).
– Unkräuter und Pflanzkrankheiten minimieren
Im Ackerbau muss sichergestellt werden, dass der zur Vermehrung heranwachsende Bestand soweit wie möglich frei von Unkraut und Pflanzenkrankheiten gehalten wird. Hierbei gelten strengere Anforderungen als für Konsumflächen. Auch eine manuelle Bereinigung der Feldbestände von Unkräutern wie Flughafer ist in aller Regel notwendig.
– Reinigung und Sauberkeit der Maschinen
Um Sortenvermischungen zu vermeiden, sind Sähmaschinen vor dem Einsatz unbedingt zu reinigen. Gleiches gilt für Erntemaschinen, um Verunreinigungen zu verhindern: Mähdrescher und Transportfahrzeuge sind entsprechend zu säubern und vorzubereiten.
– Kennzeichnung von Vermehrungsflächen
Feldschilder müssen die Vermehrungsflächen klar ausweisen. Sie bezeichnen Fruchtart, Sorte bzw. Sortennummer, Bezeichnung des Schlags, Schlaggröße, Antragsteller und Daten zum Vermehrer.
Saatgut vermehren: Feldanerkennung durch amtlich verpflichteten Feldanerkenner.
Vermehrungsflächen dürfen nicht einfach geerntet werden, sondern müssen eine Feldanerkennung durchlaufen. So ist vor der Ernte des Saatguts durch einen amtlich verpflichteten Feldanerkenner die Besichtigung des Feldbestandes durchzuführen. Abhängig von der Vermehrungsstufe und Art der Kultur finden bis zu drei Feldbesichtigungen statt, jeweils zu unterschiedlichen Vegetationszeitpunkten.
– Prüfung auf Feldanerkennung
Geprüft werden vom Feldanerkenner je nach Fruchtart spezifische Parameter, insbesondere natürlich Sortenechtheit, Fremdbesatz und gesundheitlicher Zustand der wachsenden Pflanzen. Dazu begeht der Feldanerkenner die Vermehrungsfläche und ermittelt ein Durchschnittsergebnis aus mindestens 5 Auszählungen.
– Mängel bei Feldanerkennung
Werden Mängel festgestellt, kann der Vermehrer diese in angemessener Frist abstellen und eine Nachbesichtigung beantragen. So kann eine Aberkennung der Vermehrungsfläche verhindert werden. Nach bestandener Feldanerkennung kann die Vermehrungsfläche geerntet werden.
Saatgut Qualität sicherstellen: Aufbereitung, Beschaffenheitsprüfung von Proben, Beizung.
Auch nach der Ernte durchläuft das Saatgut einer Vermehrungsfläche viele weitere wichtige Prozesse, um die hochwertige Qualität als Z-Saatgut sicherzustellen. Dazu gehören insbesondere die Aufbereitung des Saatguts, die Beschaffenheitsprüfung aus einer repräsentativen Probe und die Beizung:
– Aufbereitung des Saat- und Pflanzguts
In der Aufbereitung des geernteten Saatguts bzw. Pflanzguts geht es vor allem um Reinigungs- und Trennverfahren, mit denen Staub, ggf. Grannen, Bruchkorn und Fremdsamen von Unkräutern entfernt werden und durch die eine Sortierung nach Mindestkorngröße erfolgt.
Schon bei der Ernte sollte daher darauf geachtet werden, den Mähdrescher optimal einzustellen. Zum Einsatz kommen dann in der Folge zum Beispiel Windsichter zur Vorreinigung, Siebreinigung mit Ober- und Untersieb sowie der Trieur, mit dem Saatgut unterschiedlicher Form voneinander getrennt werden kann. Anschließend können weitere Ausleseverfahren zum Einsatz kommen, zum Beispiel neueste Farbausleser, die auch mit Fusarien befallene Körner oder Mutterkorn Besatz aussondern.
– Beschaffenheitsprüfungen und Probenahmen
Um die Anerkennung des vermehrten Saatguts abzuschließen, ist eine Beschaffenheitsprüfung durch ein akkreditiertes Labor durchzuführen. Nach speziellen Probenahmerichtlinien werden von einem amtlich verpflichteten Probenehmer aus dem Saatgut Proben genommen, analysiert und die Ergebnisse dokumentiert. Wurden die Bewertungskriterien erfüllt, ergeht ein Anerkennungsbescheid zur Beschaffenheit der Saatgutpartie. Jetzt kann das Saatgut gebeizt und verpackt und in den Handel gebracht werden.
– Beizung
Durch die Beizung mit fungiziden Wirkstoffen wird das Saatgut vor samenbürtigen und bodenbürtigen Schaderregern geschützt. Im Prozess der Beizung sind hohe Vorsichtsmaßnahmen und die jeweiligen Anwendungsbestimmungen genau einzuhalten. Darüber hinaus sind Beizprotokolle zu führen, die die Durchführung protokollieren.
– Gleichbleibende Qualität durch QSS Qualitätssicherungssystem
Um eine konstant hohe Qualität von Z-Saatgut sicherzustellen und den Produktionsprozess immer weiter zu verbessern, wird vor allem im Hinblick auf Aufbereitung und Beizung die Teilnahme am Zertifizierungssystem QSS (Qualitätssicherungssystem Z-Saatgut) empfohlen bzw. vorausgesetzt. Zusätzliche Kontrollen im Rahmen des QSS stärken die Qualität des Saatguts und sorgen für Transparenz und Sicherheit bei allen Vertragspartnern im Vermehrungsprozess.
Saatgut vermehren: Dokumentationspflichten als Vermehrer.
In der Vermehrung geht es nicht nur um die optimale Herstellung des zertifizierungsfähigen Saatguts, es ist auch eine ganze Menge „Papierkram“ zu erledigen. Eine transparente Dokumentation aller Prozesse ist aber unbedingt erforderlich, um die hohe Qualität des erzeugten Z-Saatguts nachvollziehbar belegen zu können – zur Sicherheit für alle Beteiligten.
Die wichtigsten Dokumentationspflichten betreffen die QSS-Zertifizierung sowie gesetzliche und vertragliche Vorgaben. Im Einzelnen sind dies zum Beispiel Verschlussmaterialien wie Siegelkordeln und Saatgutetiketten, Beizmittelprotokolle, Kennzeichnung von Partiemengen und Partiegrößen. Darüber hinaus sind Dokumentationseinsichten von amtlichen Probenehmer oder Sortenschutzinhabern zulässig.
Welche Dokumentationen im Detail vorzunehmen sind, wird in den Vermehrungs- und Aufbereitungslizenzverträgen geregelt.
Rechtlicher Rahmen für die Vermehrung: Saatgutverkehrsgesetz und Vermehrungsvertrag.
Saatgut- und Pflanzgutvermehrung unterliegen strengen gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften. Die Richtlinien der Europäischen Union sind dabei in Deutschland mit dem Saatgutverkehrsgesetz und der Saatgutverordnung (bzw. Pflanzkartoffelverordnung) sowie mit dem Sortenschutzgesetz umgesetzt. Auf diesen Grundlagen wird die konkrete Zusammenarbeit von Züchtern und Vermehrern dann in einem Vermehrungsvertrag geregelt.
– Saatgutverkehrsgesetz / Saatgutverordung
Im Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) ist entsprechend geregelt, wie Saat- und Pflanzgut als Sorte zugelassen und in den Verkauf gebracht werden kann. Die Zuständigkeit liegt beim Bundessortenamt und die genaueren Anweisungen zur Anwendung des Gesetzes finden sich in der Saatgutverordnung.
– Sortenschutzgesetz
Das Sortenschutzgesetzt regelt den gewerblichen Rechtsschutz und schützt den Züchter vor Missbrauch der von ihm angebotenen Sorten. Prinzipiell ist zunächst nur der „Sortenschutzinhaber“ berechtigt, eine Sorte zu vermehren. In der Regel ist dies der Züchter, der die Vermehrung jedoch arbeitsteilig anderen Firmen übertragen kann – zum Beispiel den Vermehrungsbetrieben.
– Vermehrungsvertrag
In einem Vermehrungsvertrag bzw. Kombi-Vermehrungsvertrag werden die Rechte und Pflichten von Züchter und Vermehrer in der Zusammenarbeit im Einzelfall geregelt. Der Vermehrer erhält damit vom Züchter eine Vermehrungslizenz für die vereinbarten Sorten des Züchters. Ebenso werden Vermehrungsflächen definiert und ggf. Eigenentnahmen vereinbart.
Weitere Verträge im Zusammenspiel von Züchter, Vermehrer und VO sind zum Beispiel Aufbereitungslizenzvertrag, Schiedsverträge zur Beilegung von Streitigkeiten, Vertriebsverträge sowie Kontrakte zwischen VO und Vermehrer.
Mehr Details dazu lesen Sie gerne in unserem Beitrag über den rechtlichen Rahmen und die Vermehrungsverträge.
Saatgetreide vermehren: lohnt sich das?
Ganz klar ist zunächst festzuhalten: Vermehrung bedeutet einen deutlichen Mehraufwand im Vergleich zur Bewirtschaftung von Konsumflächen und ist mit höheren Kosten verbunden. Dazu gehören insbesondere:
– Mehrkosten für den Einsatz von Basissaatgut
– Mehraufwand für die ackerbauliche Hygiene und damit Kosten zum Beispiel für Pflanzenschutzmittel und Arbeitszeit für Bereinigungen der Flächen
– Mehrkosten für den Aufwand für die Maschinenreinigungen von Mähdrescher, Transporttechnik und Drillmaschine je Vermehrungsfläche
Demgegenüber stehen auf der „Habenseite“ die entsprechend höheren Vermehrungsvergütungen für verschiedenste Dienstleistungen, die gemäß Vermehrungsvertrag abgerechnet werden. Hierzu gehören alle Produktionsschritte bis hin zu Aufbereitung, Einlagerung oder Transport.
Wichtig ist es, sich als Vermehrer gegenüber Züchtern und VO vertraglich abzusichern. Musterverträge des BDS enthalten dazu detaillierte Formulierungen zu Bezeichnung von Vermehrungsvorhaben, Kontraktmengen, Qualitätskriterien, Lieferterminen und insbesondere zu Abrechnungspreisen, Zahlungszielen und Eigentumsvorbehalten.
Sind hier klare vertragliche Vereinbarungen getroffen, ist eine gute Kalkulation möglich, so dass sich die Aufschläge für den Vermehrer rechnen können.
Zudem ist neben der rein betriebswirtschaftlichen Seite auch die ackerbauliche Seite zu betrachten: Vermehrer haben durch ihre Tätigkeit den Vorteil, direkt die neuesten Züchtungen kennenzulernen und zu beurteilen. Damit besteht die Chance, diese Sorten sehr schnell auch für die eigenen Konsumflächen einzusetzen, ohne zunächst auf die Erfahrungen anderer angewiesen zu sein.
Wie das Saatgut, so die Ernte: Vermehrer werden immer gebraucht!
Abschließend lässt sich sagen: Vermehrung von Saatgut ist enorm wichtig und ein Grundpfeiler unserer erfolgreichen Landwirtschaft. Ohne die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Züchtern, Vermehrern und VO-Firmen wäre es nicht möglich gewesen, die Erträge unserer Betriebe in allen Bereichen derart erfolgreich zu steigern.