Auflagen für fungizide Beizen – Zertifizierte Beizstelle

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Nach der Diskussion um eine Windauflage für fungizide Beizen entstand eine Debatte um die Auflage, fungizide Beizen zukünftig nur noch in JKI gelisteten und entsprechend zertifizierten Anlagen verarbeiten zu dürfen. Erste Auflagen dieser Art wurden bei neueren Beizmitteln bereits ausgesprochen. Die Beizstellenzertifizierungen können Stand heute durch SeedGuard oder JKI vorgenommen werden.

Der Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger (BDS) und die Regionalverbände waren stets bemüht, zum einen die Notwendigkeit einer solchen Auflage zu hinterfragen und zum anderen einen Weg zu finden, den kleinen und mittelständigen Beizanlagen eine kostengünstige und speziell an Getreide angepasste Zertifizierung zu ermöglichen.

Wie so oft in der heutigen Zeit, war es bisher leider nicht möglich, die Notwendigkeit einer solchen Auflage wissenschaftlich schlüssig fundiert zu begründen.

Bezüglich der Zertifizierung haben sich die Saatbauverbände bemüht, neben den genannten Zertifizierungsmöglichkeiten auch das bereits im Getreidebereich etablierte Qualitätssicherungssystem (QSS) zur Zertifizierung zu befähigen. Hierzu laufen derzeit Abstimmungsgespräche mit dem JKI.

Eine Beizstellenzertifizierung über QSS hätte folgende Vorteile:

  • QSS ist ein an Getreide angepasstes System
  • QSS hat einen hohen Akzeptanzgrad bei mittelständigen und kleinen Beizanlagen
  • QSS könnte die Qualitätssicherung in der Produktion, die Beizstellenzertifizierung und den sogenannten Beizstellen-TÜV aus „einer Hand“ liefern

Unabhängig von der Zertifizierungsgesellschaft (SeedGuard, JKI oder möglicherweise QSS) müssen die Beizstellen die vom JKI erstellten Richtlinien bezüglich einer zertifizierten Beizstelle einhalten, um zukünftig fungizide Beizen, die mit der Auflage NT 699 (zertifizierte Beizstelle) belegt sind, verarbeiten zu dürfen. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass sich die Beizstellenbetreiben mit diesen Auflagen zeitnah auseinandersetzen.

Bei Fragen wenden sie sich gern an die BDS Geschäftsstelle.

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