Empfehlung zum neuen Kombi-Vermehrungsvertrag für Getreide und Körnerleguminosen
Wie bereits in unserem Rundschreiben 1 in 2018 mitgeteilt, wurde zwischen dem BundesverbandDeutscher Saatguterzeuger e. V. (BDS) und dem Verband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) in umfassenden und nicht immer leichten Verhandlungen ein für beide Seiten tragfähiger Kompromiss gefunden, der im Frühjahr 2018 von den Züchtern an die Vermehrer gesendet wurde.
Mehr als 90% Neuverträge – großer Erfolg für Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger
Auf Nachfrage wurde vom BDP mitgeteilt, dass der Rücklauf der Neuverträge oberhalb von 90 % liegt. Es ist gut, dass die Umstellung auf die Neuverträge so weit vorangeschritten ist, denn aus nachvollziehbaren Gründen, ist das Hantieren mit unterschiedlichen Vertragswerken für alle Beteiligten in der heutigen, schnelllebigen Zeit kaum zu leisten und die erforderliche Rechtssicherheit ist für alle Beteiligten bei dem neuen Vertrag zweifelsfrei gegeben. Deshalb sieht der BDP den Abschluss des neuen Vertrages für die zukünftige Zusammenarbeit als erforderlich an, was auch aus Sicht der Saatgutverbände vernünftig ist.
Der BDP hat die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) mit dem Versand und der förmlichen Abwicklung der Verträge beauftragt, auch weil jeder einzelne Züchter mit dieser Aufgabe überfordert gewesen wäre und dies auch einer möglichst schlanken und kostengünstigen Bearbeitung widersprochen hätte.
Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger schafft mit dem BDP Fakten. Ein Schritt in die Zukunft
Die Saatgutverbände in Deutschland, in dieser Angelegenheit nach außen vertreten durch den
BDS, sind der Auffassung, dass der neue Vertrag wesentliche Verbesserungen gegenüber den Altverträgen darstellt, auch u. a. im Verhältnis zur STV. Denn dieser Neuvertrag bietet die Möglichkeit eines vereinfachten Prüfverfahrens durch die STV für die Mitglieder eines Saatguterzeugerverbandes (§ 8, Punkt 8.3).
Insgesamt ist aus Sicht der Saatgutverbände mit dem Kombi-Vermehrungsvertrag ein gut vertretbarer Kompromiss für die künftige vertragliche Beziehung zwischen Züchter und Vermehrer gefunden worden. Einige für die Vermehrer wesentliche Forderungen konnten vereinbart und in den Vertrag aufgenommen werden. An vielen Stellen wurden Vertragsbestandteile klarer formuliert und auch eine Reihe von Vereinfachungen vereinbart.