Saatguterzeugung muss fair und wirtschaftlich bleiben- BDS fordert Anpassungen bei Wertschöpfung und Kontrakten

Winterweizen

Die Unzufriedenheit und die Unruhe unter den Saatgutproduzenten ist groß und wächst stetig. Insbesondere auch angesichts der Verwerfungen auf den Produkt- und Betriebsmittelmärkten sorgt man sich in den Betrieben und man stellt die Frage, ab welcher Situation von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage ausgegangen werden kann/muss.

Der Vermehrer ist bei der Saatgutproduktion in der Vermarktung des Aufwuchses an einen Vertriebspartner gebunden und kann nicht frei über Verkauf und Konditionen seiner Ware entscheiden. Deshalb muss im Vorfeld sichergestellt werden, dass er für die von ihm in der Saatgutproduktion erbrachten Dienstleistungen inclusive einer Marge in Form eines Zuschlages zum marktkonformen Grundpreis entlohnt wird. Der Vorstand des Bundesverbandes der deutschen Saatguterzeuger (BDS) hält die derzeit realisierten Zuschläge für die Saatgutproduktion im Roh- und Saatwarenbereich für nicht mehr auskömmlich und akzeptabel.

Der BDS-Vorstand hat daher am 17. März 2022 einstimmig beschlossen, sich gemeinsam mit den Regionalverbänden darum zu bemühen, dass die derzeitigen Zuschläge deutlich angehoben werden. Insbesondere im Saatwarenbereich sind die Zuschläge seit über 40 Jahren konstant. Inflation, steigende Energie- und Lohnkosten, Zertifizierungsmaßnahmen und die Risiken durch die neuen Vermehrungsverträge machen eine Produktion zu derzeitigen Konditionen unmöglich.

Ferner bemängeln wir, dass die Zusammenarbeit zwischen VO-Firmen und Vermehrern in vielen Fällen vertraglich nicht schriftlich geregelt ist. Wir fordern, dass für alle Vermehrungsvorhaben vor Anlage der Vermehrung ein schriftlicher Kontrakt geschlossen wird, in dem die Konditionen für die zu erbringenden Dienstleistungen und weitere Einzelheiten der Saatgutproduktion klar und eindeutig geregelt werden.

Wir glauben, dass sowohl die Frage der Zuschläge als auch die vertraglichen Angelegenheiten kurzfristig bis Ende Mai, aber auf jeden Fall vor der Abwicklung der Ernte 2022 gelöst werden können und müssen.

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