Stabilisierung des Kartoffelanbaus in Mecklenburg-Vorpommern – Erhalt der Gesundlagen

kartoffelfeld

1. Aktuelle Situation 

 

In den nächsten Wochen beginnt das Kartoffellegen auch in Mecklenburg-Vorpommern. Gegenwärtig wird von den Lagerhaltern und den Züchtern alles unternommen, um den Landwirten qualitätsgerechtes Pflanzgut termingerecht bereitstellen zu können. Der Pflanzkartoffelexport ist erfolgreich angelaufen – in den nächsten Tagen beginnt der Export nach Russland.

 

Als Saatgut-Verband und Interessenvertretung der Kartoffelbranche des Landes orientieren wir auf eine weitere Ausdehnung des Kartoffelanbaus.

Der Kartoffelanbau gehört nach Mecklenburg-Vorpommern – wie der Eifelturm nach Paris.

Die Verarbeitungsunternehmen Stavenhagen, Hagenow, Kyritz und Demmin verarbeiten mehr als 400.000 t Kartoffeln aus unserem Land. Der Bedarf ist aber noch höher.

Im Jahr 2021 haben 380 landwirtschaftliche Unternehmen Kartoffeln auf ca. 12.800 ha, darunter 3.000 ha Pflanzkartoffeln, angebaut. Der gesamte Kartoffelanbau hat sich somit im Land gegenüber dem Jahr 2016 um ca. 1000 ha erhöht, wobei die Pflanzkartoffelfläche konstant blieb. Durch die Beregnung der Kartoffelflächen hat sich das Ertragsniveau weiter stabilisiert. Im letzten Jahr wurden 395 dt je Hektar geerntet. Unter Beachtung, dass von der Gesamtanbaufläche etwa 3.000 ha Pflanzkartoffeln enthalten sind und das Ertragsniveau hier hier niedriger ist, liegt der erreichte Ertrag für Veredlungs-und Speisekartoffel deutlich höher.

Also: Die Beregnung von Kartoffeln lohnt sich. Wir möchten daher nochmals darauf hinweisen, dass die Errichtung von Beregnungsmaßnahmen im Rahmen des AFP-Programms gefördert werden kann. Stellen Sie bitte Ihren Antrag an:

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin (Kontakt: Hartmut Rentz, Telefon: 0385-59586 270, Telefax: 0385-59586 570, E-Mail: 
2. Erhalt der Gesundlagen in Mecklenburg-Vorpommern

In einem zielführenden Gespräch am 28.09.2021 zwischen Vertretern des SVM, den Geschäftsführern der Kartoffelzüchterhäuser und Vertretern des LALLFs haben wir wichtige Fragen und Probleme zur Umsetzung der neuen Gesundlagenverordnung vom 10.06.2020 (veröffentlicht GS Meckl.-Vorp. Gl-Nr. B 7823 – 5-7 am 24.06.2020) sowie der Allgemeinverfügung zur Verhütung der Ansiedlung von Kartoffelkrebs vom 21.02.2019 besprochen. Alle Beteiligten dieser Besprechung haben sich dafür ausgesprochen, dass Sie die genannten Verordnungen vorbehaltlos umsetzen und die darin geregelten Gebiete nachhaltig schützen werden. Es geht dabei zusammengefasst um folgende Schutzmaßnahmen:

 

1. Nur Einsatz von Pflanzgut, das die Norm für Basispflanzgut erfüllt (maximal 2 % Virus).

2. Alle virusbefallenen Kartoffelbestände sind unverzüglich zu bereinigen und die Bekämpfung von Blattläusen ist durchzuführen. 

3. In pflanzkartoffelerzeugenden Betrieben sind alle Anbauflächen auf Kartoffelzystennematoden zu untersuchen.

4. Nicht aus den Gesundlagen Mecklenburg-Vorpommerns stammendes Pflanzgut ist der zuständigen Behörde (Pflanzenschutzdienst des LALLFs) zu melden und darf erst nach Untersuchung und Freigabe durch die Behörde ausgepflanzt werden.

5. Im Rahmen der Fruchtfolgeplanung ist eine 4-jährige Anbaupause zu erreichen.

 

Des Weiteren ist alles zu unternehmen, damit der Nachbau von Kartoffeln soweit wie möglich zurückgefahren wird.

Die Kontrolle und Einhaltung der Gesundlagenverordnung obliegt dem Pflanzenschutzdienst des LALLFs. Bei Verstößen gegen die genannten Auflagen kann im Extremfall ein Umbruch der Bestände durch die Behörde angeordnet werden. Außerdem wird der Einsatz ungeprüften Pflanzgutes im Rahmen von Fachrechtskontrollen als CC-relevant bewertet und zieht Anlastungen nach sich.

Wir fordern alle Kartoffelanbauer, aber insbesondere die landwirtschaftlichen Unternehmen, die Pflanzkartoffeln anbauen und/oder vermehren, auf, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Status der Gesundlagen in Mecklenburg-Vorpommern weiter erhalten bleibt.

Die guten Bedingungen für den Anbau von Kartoffeln, insbesondere für Pflanzkartoffeln, müssen nachhaltig gesichert werden. Durch die Landespolitik wurden und werden dazu auch bestimmte notwendige Rahmenbedingungen gegeben.

Sollten Sie diesbezüglich Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an das LALLF bzw. an den Saatgut-Verband MV.

 

Wir hoffen auf ein gutes Kartoffelanbaujahr 2022.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Ewald

Geschäftsführer

 

Saatgut-Verband M/V e. V.

Trockener Weg 1b

17034 Neubrandenburg

Tel. 0395/ 777 5238

E-Mail: svm-ewald@t-online.de

Homepage: www.saatgutverband-mv.de

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